Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ anerkannt:

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Seminaren ist in jedem Fall schriftlich bei dem Werkfeuerwehrverband Hessen vorzunehmen und sollte möglichst bis 14 Tage vor Beginn erfolgen. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen können per Telefax oder Post erfolgen.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs bei dem Werkfeuerwehrverband Hessen berücksichtigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität einer Lehrveranstaltung, behält sich der Werkfeuerwehrverband Hessen ein Aufnahmeverfahren vor. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt der Werkfeuerwehrverband Hessen dies dem Angemeldeten oder der Angemeldeten mit.

Die Anmeldung zur Schulungsveranstaltung beinhaltet weder die Anmeldung zur Prüfung, noch die Prüfungsgebühren.

2. Zahlungsbedingungen

Der Teilnehmer hat das Entgelt unabhängig von der Leistung Dritter (z. B. Arbeitsamt) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Die vollständige Rechnungsnummer ist anzugeben, da sonst keine Verbuchung vorgenommen werden kann. Kosten für Lehrmittel werden in der Regel gesondert berechnet, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird.
Prüfungsgebühren werden separat in Rechnung gestellt.

3. Rücktritt und Kündigung

Bis zehn Werktage vor Beginn der Veranstaltung - maßgeblich ist der Eingang – kann der Teilnehmer ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bereits gezahlte Lehrveranstaltungsentgelte werden in diesem Fall zurückerstattet, nicht jedoch die Anmeldegebühr in Höhe von 10%, die als Bearbeitungsentgelt einbehalten wird. Teilnehmer, die danach zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet, wenn nicht ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Absage von Lehrveranstaltungen

Der Werkfeuerwehrverband Hessen hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Lehrveranstaltungen und Seminaren abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmer wegen Ausfall oder Verschiebung von Veranstaltungen bzw. Seminaren sind ausgeschlossen.

5. Wechsel von Referenten

Ein Wechsel der Referenten und/oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Haftung

Der Werkfeuerwehrverband Hessen haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Referenten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

7. Ausschluss von der Teilnahme

Der Werkfeuerwehrverband Hessen ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, insbesondere Verstoss gegen Sicherheitsbestimmungen und die örtlichen Zugangsvoraussetzungen der Veranstaltungsorte, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch des Werkfeuerwehrverband Hessen nach Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung, sowie mit der Zusendung späterer Informationen in Zusammenhang mit Folgelehrgängen einverstanden.

9. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10. Erfüllungsort

Sofern nicht gesondert angegeben, finden die Lehrgangsveranstaltungen in den Räumen des Feuerwehr-Training-Center am Flughafen Frankfurt (FTC) und auf dem Werkgelände der Firma Merck, Frankfurter Strasse 250, Darmstadt statt.
Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Darmstadt.