Fortbildungsberuf
Häufig werden die Begriffe Ausbildungsberuf und Fortbildungsberuf gleichermaßen verwendet, was so nicht korrekt ist. Der Ausbildungsberuf basiert wie der Fortbildungsberuf auf dem Berufsbildungsgesetz.
Ansonsten gibt es keine weiteren Gemeinsamkeiten.
Der Ausbildungsberuf schließt sich an eine Schulausbildung an und ist dual aufgebaut.
Mit dem dualen Ausbildungssystem ist die praktische berufliche Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und die schulische Begleitung in der Berufsschule mit Schulpflicht zu verstehen. Die Ausbildung wird in Verordnungen geregelt wie z. B. Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer.
Fortbildungsberufe bauen auf bereits vorhandene abgeschlossene Berufsausbildungen auf. Die Anforderungen an die Kenntnisse und Fertigkeiten werden in einer besonderen Rechtsvorschrift, in denen die Prüfungsanforderungen geregelt werden, beschrieben. Man kann es als eine Prüfungsordnung bezeichnen. Kern ist, das die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten geprüft werden und man darauf hin das IHK-Zertifikat über die bestandene Prüfung bekommt. Das heißt, jeder kann sich zur Prüfung bei der IHK anmelden, sofern er nachweisen kann, dass er die Qualifikationen besitzt. Dennoch werden in der Regel Lehrgänge bzw. Vorbereitungskurse für diese Fortbildungsprüfungen angeboten. Dazu existieren Rahmenpläne und Lernziele, die unter der Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) entstehen.