Nutzen

Der geprüfte Werkfeuerwehrtechniker kann, vorbehaltlich der Beauftragung durch den
Arbeitgeber, zur Prüfung folgender Geräte oder Einrichtungen eingesetzt werden:
· Feuerlöscher, als Sachkundiger für die Prüfung von Feuerlöschern gemäß A2.2 und DIN 14406 Teil 4 „tragbare Feuerlöscher, Instandhaltung“

 


· Löschanlagen, als Sachkundiger gemäß DGUV 105-001„Einsatz von
Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen“
· Natürlich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Der geprüfte Werkfeuerwehrtechniker verfügt über folgende Fachkunden und kann
durch den Arbeitgeber für folgende Tätigkeiten beauftragt werden:
· Fachkunde zum Freimessen gemäß DGUV 313-002 und DGUV 113-004
· Gerätewart gemäß DGUV305-002
· Brand- und Sicherungsposten DGUV 205-002
· Sachkunde, Prüfung der PSA gegen Absturz gemäß DGUV 312-906 und ASR A2.1
· Befähigte Person gemäß DGUV 112-190 (z.B. Atemschutzgerätewart)
· Sachkunde zur Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV 208-016
· Befähigte Person gemäß DGUV 213-056 „Gaswarneinrichtungen für toxische Gas/Dämpfe
und Sauerstoff“
· Befähigte Person gemäß DGUV 213-057 „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz“
· Brandschutzbeauftragter nach DGUV 205-003.