Handlungsbereich "Arbeitsverfahren und Kommunikation"

Er enthält folgende Qualifikationsschwerpunkte:

Arbeitsverfahren,
Kommunikation.

Im Qualifikationsschwerpunkt „Arbeitsverfahren“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Regelungen des Arbeits-, Umwelt- und Brandschutzes auf unterschiedlichen Arbeitsstellen und bei verschiedenen Arbeitsverfahren wirtschaftlich anwenden zu können.

Im Qualifikationsschwerpunkt „Kommunikation“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Informationen zu verarbeiten, Gespräche zu führen, Präsentationen und Unterweisungen durchzuführen, mit Konflikten umzugehen sowie die Aufgaben, auch im Team, kundenorientiert ausführen zu können.