Handlungsbereich "Recht"

Er enthält folgende Qualifikationsschwerpunkte:

Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr,
Arbeitsschutz- Brandschutz- und Umweltschutzrecht,
Technische Regeln und Rechtsvorschriften.

Im Qualifikationsschwerpunkt „Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, unter Berücksichtigung der privatwirtschaftlichen Aufgabenstellungen in Abgrenzung zu öffentlich-rechtlichen Aufgaben, Grundzüge einschlägiger Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen zu kennen sowie bei deren Einhaltung mitzuwirken.

Im Qualifikationsschwerpunkt „Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Umweltschutzrecht“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, einschlägige Gesetzte, Vorschriften und Bestimmungen in ihrer Bedeutung zu kennen sowie bei ihrer Einhaltung in der Praxis mitzuwirken. Die Fähigkeit umfasst, Störungen zu beurteilen und Maßnahmen einzuleiten.

Im Qualifikationsschwerpunkt „Technische Regeln und Rechtsvorschriften“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, einschlägige Vorschriften, Bestimmungen und berufsbezogene technische Regeln in Bezug auf den Gefahrenschutz zu beachten.